RS OGH 2009/2/23 5Ob522/91, 8Ob166/08g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1991
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Norm

ABGB §864a
  1. ABGB § 864a heute
  2. ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Die Vereinbarung einer Rügepflicht für Mängel als Gewährleistungsvoraussetzung kann keineswegs als "ungewöhnlicher Inhalt" von AGB angesehen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014593

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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