RS OGH 1991/5/17 5Ob522/91, 8Ob166/08g

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Veröffentlicht am 17.05.1991
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Norm

ABGB §864a

Rechtssatz

Die Vereinbarung einer Rügepflicht für Mängel als Gewährleistungsvoraussetzung kann keineswegs als "ungewöhnlicher Inhalt" von AGB angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 522/91
    Entscheidungstext OGH 17.05.1991 5 Ob 522/91
    Veröff: RdW 1992,8
  • 8 Ob 166/08g
    Entscheidungstext OGH 23.02.2009 8 Ob 166/08g
    Beisatz: Es ist daher auch nicht notwendig, den Vertragspartner auf solche AGB-Klauseln besonders hinzuweisen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014593

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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