RS OGH 1991/6/4 14Nds20/91

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Veröffentlicht am 04.06.1991
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Norm

StPO §51 Abs2
StPO §64 Abs1
StPO §88 Abs1

Rechtssatz

Kann - im Vorerhebungsstadium (§ 88 Abs 1 StPO) - der Verdacht maßgeblicher Tathandlungen in mehreren Gerichtsbezirken nicht ausgeschlossen werden, so entscheidet gemäß § 51 Abs 2 StPO das Zuvorkommen, ohne daß im Rahmen der Kompetenzprüfung schon nach Phasen strafloser Vorbereitungshandlungen und nach solchen strafbaren Verhalten differenziert werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0096640

Dokumentnummer

JJR_19910604_OGH0002_014NDS00020_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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