Norm
StPO §268 Abs2Rechtssatz
Der nach Verkündigung des Urteiles auch hinsichtlich des gleichzeitig verkündeten Widerrufsbeschlusses abgegebene Rechtsmittelverzicht kann unter den Voraussetzungen des § 268 Abs 2 StPO auch dann widerrufen werden. Wenn auf Rechtsmittel gegen das Urteil (weiterhin) verzichtet wird.Der nach Verkündigung des Urteiles auch hinsichtlich des gleichzeitig verkündeten Widerrufsbeschlusses abgegebene Rechtsmittelverzicht kann unter den Voraussetzungen des Paragraph 268, Absatz 2, StPO auch dann widerrufen werden. Wenn auf Rechtsmittel gegen das Urteil (weiterhin) verzichtet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0098846Dokumentnummer
JJR_19910620_OGH0002_0120OS00046_9100000_001