Norm
ABGB §872Rechtssatz
Die Anwendung von Gewährleistungsnormen auf das Ergebnis einer kosmetischen Operation ist - auch im Wege einer analogen Preisminderung bei nur teilweisem Erfolg - ebenso abzulehnen wie eine Vertragsanpassung nach § 872 ABGB .
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0016265Dokumentnummer
JJR_19910704_OGH0002_0060OB00558_9100000_001