RS OGH 2017/7/27 9Ob710/91, 6Ob244/99x, 6Ob317/01p, 1Ob28/03d, 9Ob124/04g, 6Ob129/05x, 6Ob206/11d, 2

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Veröffentlicht am 28.08.1991
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Rechtssatz

Nicht jede geistige Erkrankung schließt die Testierfähigkeit aus, ebensowenig eine bloße Abnahme der geistigen Kräfte; Vollbesitz der geistigen Kräfte und volle Kenntnis der Tragweite der Anordnung sind nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0012428

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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