RS OGH 1991/9/17 5Ob90/91

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Norm

ABGB §1380 G
MRG §16a Abs2

Rechtssatz

Die gemäß § 16 a Abs 2 MRG zu beurteilende Nichtigkeit einer Vertragsänderung hängt davon ab, ob die frühere Mietzinsvereinbarung "weiter gelten" kann. Das ist jedenfalls dann auszuschließen, wenn der alte Mietvertrag aufgelöst und mit einem neuen Mieter ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032486

Dokumentnummer

JJR_19910917_OGH0002_0050OB00090_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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