Norm
ZPO §528 Abs2 Z3 D2Rechtssatz
Die selbständige oder die in einer Revision enthaltene Anfechtung einer Kostenentscheidung des Gerichtes II.Instanz ist grundsätzlich ausgeschlossen.Die selbständige oder die in einer Revision enthaltene Anfechtung einer Kostenentscheidung des Gerichtes römisch zwei.Instanz ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0104146Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025