Rechtssatz
Die während des Räumungsprozesses erfolgte erfolgreiche Anfechtung des Veräußerungsgeschäftes hat gemäß § 234 ZPO auch auf den Räumungsstreit keinen Einfluß.Die während des Räumungsprozesses erfolgte erfolgreiche Anfechtung des Veräußerungsgeschäftes hat gemäß Paragraph 234, ZPO auch auf den Räumungsstreit keinen Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0039235Dokumentnummer
JJR_19910926_OGH0002_0070OB00580_9100000_001