Norm
IPRG §28 Abs1Rechtssatz
Zu den materiellen Erbrechtsfragen gehören unter anderem auch das gesamte Noterbsrecht und Pflichtteilsrecht, sowie (vorbehaltlich des § 28 Abs 2 IPRG und des § 32 IPRG) der gesamte Erbschaftserwerb (unmittelbarer Nachlaßübergang oder behördliche Übertragung).Zu den materiellen Erbrechtsfragen gehören unter anderem auch das gesamte Noterbsrecht und Pflichtteilsrecht, sowie (vorbehaltlich des Paragraph 28, Absatz 2, IPRG und des Paragraph 32, IPRG) der gesamte Erbschaftserwerb (unmittelbarer Nachlaßübergang oder behördliche Übertragung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0076660Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.08.2016