RS OGH 1991/10/10 7Ob599/91

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Norm

ABGB §144

Rechtssatz

Die Feststellung der Vaterschaft kann nicht den zur Wahrung des Wohles eines Minderjährigen erforderlichen gerichtlichen Verfügungen im Bereich der Obsorge - diese umfaßt gemäß § 144 ABGB die Pflege und Erziehung, die Vermögensverwaltung und die gesetzliche Vertretung - zugezählt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047940

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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