Norm
ABGB §144Rechtssatz
Die Feststellung der Vaterschaft kann nicht den zur Wahrung des Wohles eines Minderjährigen erforderlichen gerichtlichen Verfügungen im Bereich der Obsorge - diese umfaßt gemäß § 144 ABGB die Pflege und Erziehung, die Vermögensverwaltung und die gesetzliche Vertretung - zugezählt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047940Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2020