RS OGH 1991/11/6 9ObS19/91

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Veröffentlicht am 06.11.1991
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Norm

KollV im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe - Arbeiter Pkt6 litb

Rechtssatz

Wird bei einer originären Nettolohnvereinbarung nicht die im KollV festgelegte Lohnabrechnung dem Arbeitnehmer ausgehändigt, sind Aufwendungen des Arbeitnehmers zur Feststellung bzw Überprüfung der Abrechnung positiver Schaden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0064428

Dokumentnummer

JJR_19911106_OGH0002_009OBS00019_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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