RS OGH 2023/1/25 6Ob1637/91, 4Ob41/95, 6Ob2146/96y, 5Ob112/09w, 9Ob14/11s, 1Ob249/12t, 7Ob125/22s

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Veröffentlicht am 07.11.1991
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Rechtssatz

Eine Solidar - (Korreal) Haftung kann ohne besondere Vereinbarung und ohne gesetzliche Anordnung nur dann angenommen werden, wenn eine solche Haftung in der Parteiabsicht oder nach der Verkehrssitte oder aus der Natur des Geschäftes begründet ist (so schon MietSlg 34128).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0017327

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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