RS OGH 1991/11/12 5Ob1078/91, 7Ob136/07m, 5Ob219/10g, 6Ob70/12f, 1Ob76/14d, 8Ob78/17d, 4Ob30/21x

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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Norm

ABGB §1029 A1
KSchG §10 Abs1
ZPO §502 HI2

Rechtssatz

Die für die Auslegung des Vollmachtsumfanges maßgebliche Vorschrift des § 1029 ABGB besagt, dass der Umfang einer mündlich erteilten Vollmacht aus dem Gegenstand und der Natur des Geschäftes zu beurteilen ist. Eine Entscheidung über die Auslegungsfrage hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und ist daher vom Obersten Gerichtshof nicht zu überprüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0019533

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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