Norm
StPO §433Rechtssatz
Einwände gegen die Annahme der Gefährlichkeitsprognose in tatsächlicher Hinsicht können nur mit Berufung geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0101709Im RIS seit
22.11.1991Zuletzt aktualisiert am
04.08.2023