Norm
ABGB §90Rechtssatz
Die subjektive Voraussetzung der Zumutbarkeit sichert dem Ehegatten, an den das Anliegen der Mitwirkung gestellt wird, daß seine persönlichen Verhältnisse, seine Eigenpersönlichkeit und Eigenständigkeit, aber auch seine eigenen Vorstellungen über seine Berufstätigkeit geachtet werden. Nur unter diesen Einschränkungen wird gesagt werden können, daß die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten geforderte Üblichkeit im allgemeinen bei Kleinbetrieben der Landwirtschaft gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009424Dokumentnummer
JJR_19911217_OGH0002_010OBS00257_9100000_004