RS OGH 1991/12/17 10ObS257/91

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Norm

ABGB §90

Rechtssatz

Die subjektive Voraussetzung der Zumutbarkeit sichert dem Ehegatten, an den das Anliegen der Mitwirkung gestellt wird, daß seine persönlichen Verhältnisse, seine Eigenpersönlichkeit und Eigenständigkeit, aber auch seine eigenen Vorstellungen über seine Berufstätigkeit geachtet werden. Nur unter diesen Einschränkungen wird gesagt werden können, daß die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten geforderte Üblichkeit im allgemeinen bei Kleinbetrieben der Landwirtschaft gegeben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009424

Dokumentnummer

JJR_19911217_OGH0002_010OBS00257_9100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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