RS OGH 2022/4/6 5Ob117/91, 5Ob94/92 (5Ob95/92), 3Ob58/02d, 2Ob242/05k, 4Ob111/12w, 5Ob223/12y, 5Ob16

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Rechtssatz

Handelt es sich bei dem Bauwerk nicht um ein selbständiges Gebäude, sondern bloß um Gebäudeteile, kann schon begrifflich von einem nicht Zugehör der Liegenschaft werdenden Superädifikat, an dem besonderes Eigentum erworben werden könnte, keine Rede sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009906

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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