RS OGH 1991/12/19 8Ob591/90, 7Ob219/20m

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Veröffentlicht am 19.12.1991
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Norm

ABGB §864a

Rechtssatz

Steht fest, daß der Vertragspartner die strittige Klausel bei Vertragsabschluß ohnehin gelesen und gemäß seinen ( Revisions )Aufführungen "zur Kenntnis genommen hat" kann an der Geltung dieser Klausel als Vertragsbestandteil daher kein Zweifel bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014588

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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