RS OGH 2021/6/30 8Ob591/90, 7Ob219/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1991
beobachten
merken

Norm

ABGB §864a
  1. ABGB § 864a heute
  2. ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Steht fest, daß der Vertragspartner die strittige Klausel bei Vertragsabschluß ohnehin gelesen und gemäß seinen ( Revisions )Aufführungen "zur Kenntnis genommen hat" kann an der Geltung dieser Klausel als Vertragsbestandteil daher kein Zweifel bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014588

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten