RS OGH 1992/1/15 9ObA258/91, 9ObA66/95, 8ObA302/95, 9ObA33/08f, 8ObA25/10z

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Veröffentlicht am 15.01.1992
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Norm

GewO 1859 §82 litd

Rechtssatz

Entscheidend ist die mit der vollendeten oder auch nur versuchten strafbaren Handlung verbundene Vertrauensunwürdigkeit; es kann daher die Unterscheidung, ob ein Diebstahl oder eine Veruntreuung vorliegt, auf sich beruhen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060336

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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