RS OGH 1992/1/15 1Ob516/92, 2Ob218/97s, 6Ob280/98i, 3Ob54/98g, 1Ob307/01f (1Ob43/02h), 6Ob265/01s, 7

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Veröffentlicht am 15.01.1992
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Norm

ABGB §1041 C1
ABGB §1437

Rechtssatz

Als Maßstab des erlangten Gebrauchsvorteils kann grundsätzlich das gelten, was der Bereicherte sonst auf dem Markt für diesen Vorteil hätte aufwenden müssen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0019900

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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