Norm
DSt 1990 §1 Abs1 BRechtssatz
Das Verbot der Doppelvertretung gemäß dem § 10 Abs 1 RAO wird nicht durch den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne beseitigt.Das Verbot der Doppelvertretung gemäß dem Paragraph 10, Absatz eins, RAO wird nicht durch den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne beseitigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0054972Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2022