RS OGH 1992/1/31 16Os66/91, 11Os39/04, 14Os116/04

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Veröffentlicht am 31.01.1992
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Norm

StGB §212 Abs1

Rechtssatz

Bei der zweiten durch § 212 Abs 1 StGB erfaßten Tätergruppe darf - im gezielten Gegensatz zur ersten - aus dem Bestehen eines der damit umschriebenen Autoritätsverhältnisse zwischen Täter und Opfer allein nicht schon auf dessen Mißbrauch geschlossen, letzterer also gleichsam präsumiert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0095292

Dokumentnummer

JJR_19920131_OGH0002_0160OS00066_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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