Norm
StGB §212 Abs1Rechtssatz
Zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 212 Abs 1 StGB durch die dort erfaßte zweite Tätergruppe ist in subjektiver Hinsicht ein vorsätzlicher Einsatz der Täterautorität als für das Gelingen eines Geschlechtlichen Mißbrauchs kausales Druckmittel erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0095289Dokumentnummer
JJR_19920131_OGH0002_0160OS00066_9100000_001