RS OGH 1992/1/31 16Os66/91

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Veröffentlicht am 31.01.1992
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Norm

StGB §212 Abs1

Rechtssatz

Zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 212 Abs 1 StGB durch die dort erfaßte zweite Tätergruppe ist in subjektiver Hinsicht ein vorsätzlicher Einsatz der Täterautorität als für das Gelingen eines Geschlechtlichen Mißbrauchs kausales Druckmittel erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0095289

Dokumentnummer

JJR_19920131_OGH0002_0160OS00066_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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