RS OGH 1992/1/31 16Os66/91, 13Os119/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1992
beobachten
merken

Norm

StPO §152 Abs3

Rechtssatz

Eine Verzichtserklärung des entschlagungsberechtigten Zeugen ist keineswegs an einen bestimmten Wortlaut gebunden. Vielmehr entspricht jede nach Belehrung gemäß § 152 Abs 1 Z 1 StPO abgegebene unmißverständliche Willensäußerung, aussagen zu wollen, den Voraussetzungen eines wirksamen Entschlagungsverzichts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0097820

Dokumentnummer

JJR_19920131_OGH0002_0160OS00066_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten