RS OGH 1992/2/11 11Os148/91, 13Os20/92, 12Os35/20v, 15Os12/22m

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Veröffentlicht am 11.02.1992
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Norm

StGB §202

Rechtssatz

Auch eine - nicht bloß flüchtige - mittelbare Kontaktierung des Geschlechtsteils des Opfers über der Unterhose entspricht nach gesicherter Rechtsprechung dem in § 202 StGB normierten Gesetzesbegriff der geschlechtlichen Handlung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0095668

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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