RS OGH 2018/4/19 1Ob531/92, 1Ob572/92, 3Ob2303/96i, 9ObA110/04y, 4Ob9/18d

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Rechtssatz

Ein wegen der Einwendungen der beklagten Partei gegen eine Klagsänderung erforderlich gewordenes zusätzliches Verfahren ist als Zwischenstreit anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0035952

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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