Norm
UWG §1 D3aRechtssatz
Voraussetzung für eine über die Tatbestandsmerkmale des § 9 Abs 3 UWG hinausreichende Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UWG ist auch bei der Nachahmung der Ausstattung von Warenverpackungen - wie in den sonstigen Fällen einer sogenannten sklavischen Nachahmung eines fremden Produktes oder fremder Werbung -, dass die Nachahmung bewusst erfolgt, dass dadurch die Gefahr von Verwechslungen herbeigeführt wurde und eine andersartige Gestaltung zumutbar gewesen wäre.Voraussetzung für eine über die Tatbestandsmerkmale des Paragraph 9, Absatz 3, UWG hinausreichende Sittenwidrigkeit im Sinne des Paragraph eins, UWG ist auch bei der Nachahmung der Ausstattung von Warenverpackungen - wie in den sonstigen Fällen einer sogenannten sklavischen Nachahmung eines fremden Produktes oder fremder Werbung -, dass die Nachahmung bewusst erfolgt, dass dadurch die Gefahr von Verwechslungen herbeigeführt wurde und eine andersartige Gestaltung zumutbar gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0078184Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009