RS OGH 1992/3/10 5Ob80/91, 5Ob24/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1992
beobachten
merken

Norm

MRG §2 Abs3

Rechtssatz

Wurde ein Hauptmietvertrag unter aufschiebender Bedingung abgeschlossen, so wird infolge des Inkrafttretens des MRG während des Schwebens der Bedingung - wenn ein Umgehungsgeschäft vorlag - verhindert, daß das Anwartschaftsrecht noch in das Vollrecht übergehen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069804

Dokumentnummer

JJR_19920310_OGH0002_0050OB00080_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten