Norm
EO §331 DRechtssatz
Bei der im § 9 Abs 2 WEG vorgesehenen Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums handelt es sich um eine Exekution auf andere Vermögensrechte nach den §§ 331 ff EO.Bei der im Paragraph 9, Absatz 2, WEG vorgesehenen Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums handelt es sich um eine Exekution auf andere Vermögensrechte nach den Paragraphen 331, ff EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0004196Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008