Norm
ABGB §364c D3Rechtssatz
Soll nicht die ganze Liegenschaft des Eigentümers, sondern nur ein ideeller Anteil belastet werden, ein durchaus zulässiger Vorgang, so ist damit notwendig die Aufspaltung des das Alleineigentumsrecht des Antragstellers ausdrückenden Eigentumsanteiles in mehrere, demselben Eigentümer gehörende Miteigentumsanteile verbunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010808Dokumentnummer
JJR_19920428_OGH0002_0050OB00111_9100000_001