RS OGH 1992/4/28 4Ob51/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1992
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Norm

MSchG §10
UWG §9 B2

Rechtssatz

Der Firmenschutz nach § 9 UWG reicht weiter als der Markenschutz, weil die Firma - über den Bereich der Warengleichartigkeit (§ 10 MSchG) hinaus - "allseitig" geschützt ist; auch dieser Schutz endet aber dort, wo Verwechslungsgefahr nicht mehr besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066581

Dokumentnummer

JJR_19920428_OGH0002_0040OB00051_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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