RS OGH 2020/4/14 5Ob43/92, 1Ob509/94, 8Ob140/97i, 1Ob39/99p, 2Ob107/01a, 8Ob149/02y, 1Ob231/02f, 6Ob

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Veröffentlicht am 05.05.1992
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Rechtssatz

Der Einwand der mangelnden Fälligkeit ist unbeachtlich, wenn der Rechnungslegungspflichtige die Mängel der Abrechnung im Zuge des Rechtsstreits über seine Entgeltansprüche behebt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0021928

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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