RS OGH 2025/6/26 2Ob17/92; 2Ob553/92; 2Ob21/94; 2Ob33/95; 8Ob287/01s; 2Ob238/07z; 6Ob217/09v; 2Ob124

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Veröffentlicht am 27.05.1992
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Rechtssatz

Bei Mietwagenkosten handelt es sich um eine typische Folge der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges, die im allgemeinen dessen Eigentümer trifft. Hat sie aber im Fall eines Leasingvertrages der Leasingnehmer zu tragen, so liegt ein Fall der Schadensverlagerung vor, weshalb der Schädiger dem Leasingnehmer die Mietwagenkosten zu ersetzen hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto PKW KFZ

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020815

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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