RS OGH 1993/1/28 10ObS142/92, 10ObS298/92, 10ObS339/92

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Norm

ASVG §105a
  1. ASVG § 105a gültig von 01.01.1979 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 110/1993

Rechtssatz

Die Begriffe "Zubereitung einfacher Speisen" und "kleine Verrichtungen wie oberflächliches Aufräumen, Betten richten und dergleichen" und die vom Internisten gebrauchten Begriffe "notdürftige Reinigung der Wohnung" und "gelegentlicher" Bedarf nach einer Begleitperson beim Stiegensteigen, Betreten der Straße und Einkäufen sind zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage, ob die Klägerin hilflos im Sinn des § 105 a Abs 1 ASVG ist, zu unbestimmt.Die Begriffe "Zubereitung einfacher Speisen" und "kleine Verrichtungen wie oberflächliches Aufräumen, Betten richten und dergleichen" und die vom Internisten gebrauchten Begriffe "notdürftige Reinigung der Wohnung" und "gelegentlicher" Bedarf nach einer Begleitperson beim Stiegensteigen, Betreten der Straße und Einkäufen sind zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage, ob die Klägerin hilflos im Sinn des Paragraph 105, a Absatz eins, ASVG ist, zu unbestimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084043

Dokumentnummer

JJR_19920616_OGH0002_010OBS00142_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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