RS OGH 1992/6/24 1Ob15/92

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Veröffentlicht am 24.06.1992
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Norm

BAO §200

Rechtssatz

Liegen die Voraussetzungen nach § 200 BAO vor, so steht es im freien Ermessen der Behörde, ob sie einen vorläufigen Bescheid auch tatsächlich erläßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0053350

Dokumentnummer

JJR_19920624_OGH0002_0010OB00015_9200000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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