Norm
ASGG §50 Abs1Rechtssatz
Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Zeitraum fallen als bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gemäß § 50 Abs 1 Z 1 ASGG in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes und Sozialgerichtes, auch wenn die im gerichtlichen Verfahren als Hauptsache zu lösende Frage des Bestehens des Arbeitsverhältnisses im Verwaltungsverfahren eine gemäß § 38 AVG zu beurteilende Vorfrage bilden sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0086007Dokumentnummer
JJR_19920902_OGH0002_009OBA00138_9200000_002