Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Der Begriff des Betriebs, der in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung geschützt werden soll, ist nach unten hin mit dem Einheitswert von zweitausend Schilling (§ 25 Z 1 Bewertungsgesetz) abzugrenzen. Ein solcher Zwergbetrieb ist im landläufigen, aber auch im versicherungsrechtlichen Sinn kein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb.Der Begriff des Betriebs, der in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung geschützt werden soll, ist nach unten hin mit dem Einheitswert von zweitausend Schilling (Paragraph 25, Ziffer eins, Bewertungsgesetz) abzugrenzen. Ein solcher Zwergbetrieb ist im landläufigen, aber auch im versicherungsrechtlichen Sinn kein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084123Dokumentnummer
JJR_19920915_OGH0002_010OBS00124_9200000_001