Norm
ABGB §938 ARechtssatz
Der Rechtstitel der Schenkung entsteht durch die Errichtung des Notariatsaktes, woraus sich ergibt, daß dieses Erfordernis zur Schaffung des Titels gehört, Demnach muß aber auch jener Vorgang, der die Schaffung eines Titels ohne Notariatsakt ermöglicht, zum Titel gehören. Die wirkliche Übergabe ist daher ein Teil der Schaffung des Titels und nicht bloß Modus für den Eigentumserwerb.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018910Dokumentnummer
JJR_19920917_OGH0002_0070OB00579_9200000_002