RS OGH 1992/9/17 7Ob579/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1992
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Norm

ABGB §938 A
NZwG §1 Abs1 litd

Rechtssatz

Der Rechtstitel der Schenkung entsteht durch die Errichtung des Notariatsaktes, woraus sich ergibt, daß dieses Erfordernis zur Schaffung des Titels gehört, Demnach muß aber auch jener Vorgang, der die Schaffung eines Titels ohne Notariatsakt ermöglicht, zum Titel gehören. Die wirkliche Übergabe ist daher ein Teil der Schaffung des Titels und nicht bloß Modus für den Eigentumserwerb.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018910

Dokumentnummer

JJR_19920917_OGH0002_0070OB00579_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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