RS OGH 1992/9/29 4Ob541/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1992
beobachten
merken

Norm

NTG §9

Rechtssatz

Steht nicht fest, daß ein Entwurf bereits als endgültige Urkunde beabsichtigt war und durch ein vom Notar (oder Rechtsanwalt) verschuldetes Formgebrechen unwirksam geblieben ist, hat der Urkundenverfasser Anspruch auf (anteilmäßige) Entlohnung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070811

Dokumentnummer

JJR_19920929_OGH0002_0040OB00541_9200000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten