RS OGH 1992/9/29 4Ob60/92, 4Ob98/17s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1992
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Norm

MedienG §26
UWG §1 D1a

Rechtssatz

Nicht kennzeichnungspflichtig sind unentgeltliche redaktionelle Hinweise und redaktionelle Zugaben, mit denen ein bezahltes Inserat durch eine redaktionelle Berichterstattung unterstützt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 60/92
    Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 60/92
    Veröff: ÖBl 1992,205 = MR 1992,255 (Korn)
  • 4 Ob 98/17s
    Entscheidungstext OGH 13.06.2017 4 Ob 98/17s
    Aber; Beisatz: Bei einem inneren Zweckzusammenhang zwischen einem nicht gekennzeichneten Beitrag und der Gegenleistung für ein Kundeninserat im Sinne eines Gesamtauftrags liegt ein Verstoß gegen § 26 MedienG vor. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0067761

Im RIS seit

21.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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