Norm
UVG §4 Z2Rechtssatz
Der Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG ist zwingend nach den pauschalen, in § 6 Abs 2 UVG angeführten ASVG-Sätzen ohne Rücksicht auf die potentielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu bestimmen.Der Unterhaltsvorschuss nach Paragraph 4, Ziffer 2, UVG ist zwingend nach den pauschalen, in Paragraph 6, Absatz 2, UVG angeführten ASVG-Sätzen ohne Rücksicht auf die potentielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu bestimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076149Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011