RS OGH 1992/11/12 7Ob636/92

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Veröffentlicht am 12.11.1992
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Norm

NTG §3
NTG §7

Rechtssatz

Schlägt ein Notar zur schnelleren Übermittlung des Kaufschillings an die Verkäuferin (die Erwirkung der Genehmigung nach dem AusländergrunderwerbsG für den Käufer hätte längere Zeit in Anspruch genommen) den Vertragsparteien vor, es möge zwischenzeitig ein österreichischer Treuhänder als Käufer auftreten, der nach Erwirkung der Genehmigung an den ausländischen Käufer weiter zu veräußern hat, wobei er darauf aufmerksam macht, daß die Gebühren für das Finanzamt zweimal auflaufen werden, macht damit auch einen Honorarmehraufwand im Sinne des § 1170 a ABGB geltend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070786

Dokumentnummer

JJR_19921112_OGH0002_0070OB00636_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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