Norm
ABGB §1016Rechtssatz
Auch das Vertrauen auf den äußeren Tatbestand einer Bevollmächtigung könnte zur Annahme eines rechtswirksamen Vertrages zwischen dem Vertretenen und dem Dritten führen, wobei infolge der funktionellen Gleichwertigkeit der Bevollmächtigung und der Genehmigung das Vertrauen auf den Schein einer Genehmigung ebenso zu schützen wäre wie eines auf den Schein einer Bevollmächtigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0019526Dokumentnummer
JJR_19921112_OGH0002_0080OB00626_9200000_002