RS OGH 1992/11/26 7Ob625/92, 6Ob1520/96, 7Ob112/03a

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Veröffentlicht am 26.11.1992
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Norm

ABGB §869
ABGB §914 I

Rechtssatz

Liegt ein beidseitiger, versteckter Teildissens über einen Nebenpunkt vor, ist diese Regelungslücke durch ergänzende Vertragsauslegung und durch dispositives Recht zu schließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0014705

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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