Norm
ABGB §869Rechtssatz
Liegt ein beidseitiger, versteckter Teildissens über einen Nebenpunkt vor, ist diese Regelungslücke durch ergänzende Vertragsauslegung und durch dispositives Recht zu schließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0014705Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018