Norm
ABGB §1330 BIIRechtssatz
Auch bloße Verdächtigungen fallen unter § 1330 Abs 2 ABGB, weil diese Bestimmung bei anderer Auslegung gegen geschickte Formulierungen wirkungslos wäre.Auch bloße Verdächtigungen fallen unter Paragraph 1330, Absatz 2, ABGB, weil diese Bestimmung bei anderer Auslegung gegen geschickte Formulierungen wirkungslos wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031816Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.03.2023