RS OGH 1993/1/13 9ObA320/92

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Veröffentlicht am 13.01.1993
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Norm

ArbVG §105
ArbVG §107

Rechtssatz

Der Zustimmung des Personenkreises, dessen Wahl als Betriebsrat als nichtig festgestellt wurde, zur Kündigung der Arbeitnehmer kommt keine Wirkung zu; damit sind aber die Voraussetzungen für die Anfechtung der Kündigung durch die Arbeitnehmer gemäß § 107 ArbVG gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051399

Dokumentnummer

JJR_19930113_OGH0002_009OBA00320_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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