RS OGH 1993/1/25 Bkd43/90 (Bkd88/90, 10Bkd4/92)

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Veröffentlicht am 25.01.1993
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 C4
DSt 1990 §1 Abs1 F1

Rechtssatz

Die Entsendung eines nicht substitutionsberechtigten Rechtsanwaltsanwärters mit kleiner Legitimationsurkunde ist ein Verstoß gegen § 9 Abs 1 RAO in Verbindung mit § 15 Abs 1 und 2 RAO. Daß das Gericht diese Rechtsverletzung geduldet hat und sie auch der Mandantin bekannt war, vermag an der Rechtswidrigkeit der Vorgangsweise des Disziplinarbeschuldigten nichts zu ändern.

Entscheidungstexte

  • Bkd 43/90
    Entscheidungstext OGH 25.01.1993 Bkd 43/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0055807

Dokumentnummer

JJR_19930125_OGH0002_000BKD00043_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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