Norm
DSt 1990 §1 Abs1 C4Rechtssatz
Die Entsendung eines nicht substitutionsberechtigten Rechtsanwaltsanwärters mit kleiner Legitimationsurkunde ist ein Verstoß gegen § 9 Abs 1 RAO in Verbindung mit § 15 Abs 1 und 2 RAO. Daß das Gericht diese Rechtsverletzung geduldet hat und sie auch der Mandantin bekannt war, vermag an der Rechtswidrigkeit der Vorgangsweise des Disziplinarbeschuldigten nichts zu ändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0055807Dokumentnummer
JJR_19930125_OGH0002_000BKD00043_9000000_001