RS OGH 1993/1/28 10ObS10/93

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Norm

Abk zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung 19.07.1979 BGBl 1979/392 Art2
ALVG §1
ALVG §14

Rechtssatz

Bei den nach § 13 SUG sinngemäß anzuwendenden, die Arbeitslosenversicherungspflicht und die Anwartschaft regelnden §§ 1 und 14 ALVG handelt es sich um österreichische Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld, die also zum sachlichen Geltungsbereich dieses Abkommens zählen.Bei den nach Paragraph 13, SUG sinngemäß anzuwendenden, die Arbeitslosenversicherungspflicht und die Anwartschaft regelnden Paragraphen eins und 14 ALVG handelt es sich um österreichische Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld, die also zum sachlichen Geltungsbereich dieses Abkommens zählen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0050686

Dokumentnummer

JJR_19930128_OGH0002_010OBS00010_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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