Norm
ALVG §1Rechtssatz
Bei den nach § 13 SUG sinngemäß anzuwenden, die Arbeitslosenversicherungspflicht und die Anwartschaft regelnden §§ 1 und 14 ALVG handelt es sich um österreichische Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld, die also zum sachlichen Geltungsbereich dieses Abkommens zählen.Bei den nach Paragraph 13, SUG sinngemäß anzuwenden, die Arbeitslosenversicherungspflicht und die Anwartschaft regelnden Paragraphen eins und 14 ALVG handelt es sich um österreichische Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld, die also zum sachlichen Geltungsbereich dieses Abkommens zählen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076027Dokumentnummer
JJR_19930128_OGH0002_010OBS00010_9300000_003