RS OGH 1993/1/28 10ObS10/93

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Norm

ALVG §1
ALVG §14
Arbeitslosenversicherungsabk Österreich - BRD Art2

Rechtssatz

Bei den nach § 13 SUG sinngemäß anzuwenden, die Arbeitslosenversicherungspflicht und die Anwartschaft regelnden §§ 1 und 14 ALVG handelt es sich um österreichische Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld, die also zum sachlichen Geltungsbereich dieses Abkommens zählen.Bei den nach Paragraph 13, SUG sinngemäß anzuwenden, die Arbeitslosenversicherungspflicht und die Anwartschaft regelnden Paragraphen eins und 14 ALVG handelt es sich um österreichische Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld, die also zum sachlichen Geltungsbereich dieses Abkommens zählen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076027

Dokumentnummer

JJR_19930128_OGH0002_010OBS00010_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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