RS OGH 1993/1/29 1Ob44/92, 1Ob127/13b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1993
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Norm

ABGB §472
WRG §72 Abs1

Rechtssatz

Das in § 72 Abs 1 WRG behandelte Recht stellt eine - auch als Legalservitut bezeichnete - Eigentumsbeschränkung privatrechtlicher Natur (vgl Klang aaO) dar.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 44/92
    Entscheidungstext OGH 29.01.1993 1 Ob 44/92
    Veröff: SZ 66/12 = EvBl 1993/194 S 812
  • 1 Ob 127/13b
    Entscheidungstext OGH 29.08.2013 1 Ob 127/13b
    Vgl; Beisatz: Es besteht für einen Werkunternehmer, der ein mangelhaftes Werk abliefert, kein rechtliches Hindernis mehr, die von ihm mitverursachte Gewässerverunreinigung zu beseitigen. (T1)
    Beisatz: Die uneingeschränkte Haftungsfreistellung des Werkunternehmers, der eine Anlage errichtete oder auf fremden Grund eine Maßnahme setzte, ab der Übergabe nach den Entscheidungen 1 Ob 34/87 und 1 Ob 9/89 lässt sich daher nicht länger aufrecht erhalten. (T2); Veröff: SZ 2013/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0011504

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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