Rechtssatz
Das Recht der freien Meinungsäußerung und auch der politischen Kritik ist kein schrankenloses und ungebundenes. Es findet seine Grenze im Schutz des guten Rufes des Beleidigten (hier: Vorwurf einer vorsätzlichen strafbaren Handlung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0075554Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2023